Landbesitz und Arbeitslosengeld II Landwirte oder ehemalige Landwirte, die ihre landwirtschaftlichen Grundstücke verpachtet haben und längerfristig arbeitslos sind, müssen diese Grundstücke nicht unbedingt verkaufen, um die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld II nach der „Hartz-Reform“ zu erhalten. In einer Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Rudolf Anzinger, auf eine entsprechende Anfrage heißt es: „Sofern das verpachtete landwirtschaftliche Grundstück durch Verkauf oder Beleihung verwertet werden kann, ist es demnach mit seinem Verkehrswert als Vermögen zu berücksichtigen.“ Grundsätzlich haben erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten. Erhalten Landwirte Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende, sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände als Vermögen zu berücksichtigen. Eine tatsächliche Verwertung ist aber nur erforderlich, wenn und soweit die Vermögensfreibeträge überschritten sind. Die Verwertung eines Vermögensgegenstandes erfordert nicht den Einsatz als solchen, sondern nur den Einsatz seines Wertes. Sofern ein verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück durch Verkauf oder Beleihung verwertet werden kann, ist es mit seinem Verkehrswert als Vermögen zu berücksichtigen. Ist ein Verkauf oder eine Beleihung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände nicht möglich, kann die Verwertung auch durch Verpachtung oder Vermietung erfolgen. Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden dabei nicht schematisch vorgehen, sondern in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Umstände die Voraussetzungen einer Verwertung prüfen. Daher ist allen Betroffenen zu empfehlen, sich ausführlich bei Beratungsstellen zu informieren, bevor vorschnelle Entscheidungen getroffen werden. Unabhängig von der Frage der Berücksichtigung eines verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücks als Vermögen sind die aus der Verpachtung erzielten Einnahmen als Einkommen zu berücksichtigen und mindern die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. bmvel/aid |